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Nachhaltigkeit


Nachhaltigkeitsstrategie Finanzintermediation – Sonja Hönig

Es wird derzeit keine eigenständige Nachhaltigkeitsstrategie verfolgt. Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten werden nur die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen berücksichtigt. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Derzeit fehlen noch die Technischen Regulierungsstandards der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie Informationen der Versicherungsgesellschaften, um detailliert prüfen zu können, welche nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bestehen und wie diese in die Beratung einbezogen werden können.
Auf Grund der aktuell beschränkten Informationen der Versicherer werden diese Aspekte nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Die weitere Entwicklung wird beobachtet und zu gegebener Zeit eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt, insbesondere um nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Beratung zu berücksichtigen. Mit einem zukünftigen breiteren Informationsangebot wird eine standardmäßige Berücksichtigung erfolgen.

Ich halte bei meiner Beratung zu Versicherungsanlageprodukten Nachhaltigkeitsrisiken für nicht relevant, da diese bereits durch den Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung durch den Vermittler erfolgt daher grundsätzlich nicht. Äußert der Kunde im Rahmen der individuellen Beratung den Wunsch nach einer Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch den Vermittler, so wird dieser Wunsch bei der Beratung im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens des Vermittlers berücksichtigt. [Art. 6 Transparenz bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken]

Nachhaltigkeitsstrategie NFS Netfonds Financial Service GmbH [Haftungsdach]

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist die NFS Netfonds Financial Service GmbH (im Folgenden: „NFS“) zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale in Anlagestrategien oder für Finanzprodukte ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt. NFS bietet ein Haftungsdach nach § 2 Abs. 10 S. 1 KWG für vertraglich gebundene Vermittler (im Folgenden: „vgV“). Diese erbringen unter dem Haftungsdach der NFS die Finanzdienstleistungen der Anlageberatung und der Anlagevermittlung. Für den Bereich der Anlageberatung gelten die folgenden Ausführungen (Download).

Information bzgl. Offenlegungsverordnung

Transparenz bei den Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 3 Offenlegungsverordnung)
Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten werden Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Um die Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken vorzunehmen, nutzen wir u.a. zusätzliche Informationen von Dienstleistern, Verbänden oder Organisationen, die sich auf die Beurteilung dieser Risiken spezialisiert haben und/oder entsprechende Datenbanken zur Verfügung stellen.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung (Art. 4 Abs. 5 Offenlegungsverordnung)
Bei der Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt, sofern dies vom jeweiligen Kunden gewünscht wird. Vor Beginn einer Beratung wird jeder Kunde über die Möglichkeiten nachhaltiger Versicherungsanlageprodukte aufgeklärt und zur Angabe seiner Nachhaltigkeitspräferenzen aufgefordert. Bestimmt er, dass in ein Versicherungsanlageprodukt investiert werden soll, bei dem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden, und bestimmt er qualitative oder quantitative Elemente zum Nachweis dieser Berücksichtigung, so werden seine Angaben mit den Informationen der Anbieter, die diese gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 veröffentlichen, abgeglichen. Diese Informationen beinhalten auch die Angabe, ob der Anbieter die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen seiner Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Es werden dem Kunden nur Produkte empfohlen, die seinen Angaben entsprechen. Entsprechen keine Produkte seinen Angaben, so wird er hierauf hingewiesen. Es steht dem Kunden dann frei, seine Angaben zu überdenken und anzupassen, oder von einer Investition abzusehen. Zum Abgleich der Informationen und der Beurteilung der Geeignetheit wird Vergleichssoftware verwendet, die von den Produktanbietern oder Dritten zur Verfügung gestellt wird. Die bei der Beratung ausgesprochenen Empfehlungen können trotz des geschilderten Vorgehens nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren haben.

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5  Offenlegungsverordnung)
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

Erstveröffentlichung 30.06.2023 | Aktualisierung Stand 30.06.2023