(Product Oversight and Governance – kurz POG) gem. der Richtlinie (EU) 2016/97 Insurance Distribution Directive (kurz IDD) für den Versicherungsvertrieb vom 10.04.2023
IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive (zu Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie). Hier geht es um alle Vertriebsformen, Verbraucherschutz und europäische Harmonisierung nationaler Vorschriften. Die IDD trat am 22.2.2016 für alle Vertriebsformen in Kraft.
Mit den Vertriebsvorkehrungen sollen Benachteiligungen für den Kunden verhindert werden. Beim Auftreten unvermeidbarer Risiken für den Kunden dienen die Vertriebsvorkehrungen zudem dazu, diese potenziell negativen Auswirkungen zu verringern und zu beheben. Hierzu liegen geeignete Vorkehrungen vor um sicherzustellen, dass sämtliche erforderliche Informationen von den Herstellern eingeholt sowie Hersteller bei festgestellten Fehlentwicklungen informiert werden. Die Auswahl der Zielmärkte, Produkte und Vertriebskanäle erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Daneben sollen die Vorkehrungen ein ordnungsgemäßes Interessenkonfliktmanagement unterstützen und die Wahrung der Kundenwünsche und -interessen berücksichtigen. Der ehrliche, redliche, professionelle Umgang mit dem Kunden im Rahmen der Versicherungsvertriebstätigkeit sowie das Handeln in dessen bestmöglichen Interesse werden somit durch diese Vorkehrungen unterstützt. Das Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung. Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Courtageinteresse.
Die zu Grunde liegende Vertriebsstrategie leitet sich unmittelbar aus der gesamthaften Strategie des Versicherungsvermittlers ab. Diese obliegt der Verantwortung und dem Ermessen der Geschäftsführung. Der Versicherungsmakler ist im deutschen Versicherungsmarkt vertrieblich tätig. Ein Vertrieb in anderen Märkten ist unter Berücksichtigung aller Anforderungen möglich.
Der Versicherungsvermittler ist nicht an Entscheidungen zur Produktkonzeption und –entwicklung von Produktgebern beteiligt. Er fungiert nur als als reiner Vertreiber der durch die Versicherungsunternehmen hergestellten Versicherungsprodukte.
Der Versicherungsvermittler berät und vertreibt in den genannten Zielmärkten betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Sachversicherungen. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bietet der Versicherungsvermittler Direktversicherungen an. Ist ersichtlich, daß ein Kunde auch andere Produkte wie Unterstützungskassen etc. nutzen kann und will, dann wird ein auf diesen Bereich spezialisierter Makler hinzugezogen. Im Bereich der Lebensversicherung werden Biometrische Risiken (z.B. Risk LV, Dread-Disease, Grundfähigkeiten), Geförderte Produkte (Riester, Rürup), Klassische Lebensversicherungen (Rente, Kapitalleben) und Fondslebensversicherungen (Hybride-Produkte, Fonds-LV) – vor allem als Nettopolicen ohne Courtage, über Honorar – angeboten. Im Bereich der Krankenzusatzversicherungen werden Krankenzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Private Krankenversicherungen und Gesetzliche Krankenversicherung angeboten. Aus dem Bereich Sachversicherungen werden Privatversicherungen angeboten. Werden vom Kunden Gewerbeversicherungen benötigt, so wird ein auf Gewerbeversicherung spezialisierter Makler hinzugezogen. Es werden den Kunden hierbei grundsätzlich Produkte aller Anbieter, welche für den Vermittler auf dem Versicherungsmarkt(/Märkten) verfügbar sind, angeboten. Im Bereich der Geldanlage werden Alternative Investments (soweit Freigabe durch Netfonds erfolgt), sowie wenn vom Kunden gewünscht, Depotlösungen mit freier Fondsauswahl bereitgestellt.
Zum Austausch mit den Zielmärkten werden hierzu unterschiedliche Kanäle eingesetzt. Die Auswahl und der Umgang mit den Kanälen erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Anforderungen. Zur Vermittlung von Versicherungsprodukten werden die Vertriebskanäle Persönlich vor Ort, Telefon, Videotelefonie, E-Mail, Brief, Fax, App und Website eingesetzt. Über folgende Website(s werden) wird hierbei Versicherungsprodukte vermittelt: Covomo. Auftritt und Inhalte der genannten Website(s) sind hierbei auf die entsprechende Zielgruppe abgestimmt. Über die Webseite(n) können Kunden eigenständig mittels Onlinerechner Versicherungen beantragen. Der/die Rechner bieten hierbei eine allgemeine Bedarfsanalyse um sicherzustellen, dass Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abgeprüft und keine unpassenden Tarife angeboten werden. Onlineanträge werden nicht manuell auf Plausibilität geprüft. Bei folgenden Maklerpools und Verbünden besteht eine Anbindung: DEMV, Fondsfinanz, Netfonds, Procheck24, Der Sachpool.
Das zu betreuende Kundenportfolio innerhalb des Zielmarktes besteht aus Privatkunden und Gewerbekunden. Innerhalb des Privatkundensegments werden die Berufsgruppen Schüler/Studenten/Auszubildende, Angestellte, Beamte, Selbstständige, Privatiers und Rentner/Pensionäre betreut. Bei dem Familienstand werden Ledige, Partnerschaften und Familien betreut. Im Bereich der Einkommensklassen werden alle Einkommensklassen betreut. Ein Vertrieb an Nicht-Zielmärkte ist bei Einhaltung sämtlicher Vertriebsvorkehrungen bei Bedarf grundsätzlich möglich.
Die Hersteller von Versicherungsprodukten bestimmen im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens den Zielmarkt für das Versicherungsprodukt. Die Bestimmung des Zielmarkts erfolgt in enger Abstimmung mit den Wünschen und Bedürfnissen der Zielkunden. Jedes Versicherungsprodukt wird vor dem erstmaligen Vertrieb anhand der vorliegenden Informationen überprüft, ob dieses entsprechend des definierten Zielmarktes konform ist. Auf expliziten Kundenwunsch wird seitens des Vermittlers auch ein Vertrieb außerhalb des Zielmarktes vorgenommen. Hierbei wird der Kunde vorab ausführlich über sämtliche Risiken informiert und hingewiesen. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Beratung des Versicherungsnehmers sind hohe Beratungsstandards in der Organisation etabliert. Die Bedarfsermittlung erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Um Versicherungsanlageprodukte im bestmöglichen Kundeninteresse und rechtskonform zu beraten wird grundsätzlich bei jedem Beratungsgespräch vor Angebotserstellung eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt. Innerhalb dieser Geeignetheitsprüfung werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, Finanzielle Verhältnisse des Kunden, Verlusttragfähigkeit des Kunden und Anlageziele und Risikotoleranz berücksichtigt. Erteilt der Kunde keine ausreichenden Informationen, wird zumindest eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Es werden dabei nur Versicherungsanlageprodukte empfohlen, die auf Grundlage des Analyseergebnisses passen.
Im Rahmen des Monitoring-Prozesses stellt der Versicherungsvermittler regelmässig sicher, dass die angebotenen Produkte im Laufe des Vertriebs weiterhin mit dem Zielmarkt und der Vertriebsstrategie des Produktgebers bereinstimmen. Gleichzeitig wird fortlaufend berprüft ob das Produktportfolio des Kunden mit der eigenen Vertriebsstrategie kongruent ist. Zur Sicherung der Kundeninteressen und Beratungsqualität im Sinne der Zielmarktkonformität werden folgende Überwachungsaktivitäten durch den Versicherungsvermittler durchgeführt. Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen dem Versicherungsvermittler oder seinem Stellvertreter und dem Mitarbeiter statt. Es werden Stichprobenartige Kontrollen der Beratungsprotokolle durchgeführt. Bei wiederholten Zielmarktkonflikten innerhalb der vorgegebenen Zielmarktdefinition werden folgende Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert. Es findet eine Einzelfallbewertung der auffälligen Geschäftsvorfälle statt. Erkennt der Versicherungsvermittler zudem, dass sich ein Versicherungsprodukt nicht im Einklang mit den Interessen, Zielen und Merkmalen des jeweils ermittelten Zielmarkts befindet oder sonstige produktbezogene Umstände bekannt sind, welche sich nachteilig auf den Kunden auswirken könnten, unterrichtet sie unverzüglich den Hersteller.
Es werden keine Geschenke, Vergünstigungen oder vergleichbare Incentives bezahlt oder entgegengenommen, welche unmittelbar an einen Vertriebserfolg geknüpft sind. Um eine Beeinflussung der Kundenberatung zu vermeiden bestehen keinerlei Zielvorgaben gegenüber bestimmten Produktgebern. Darüber hinaus bestehen keine Zielvorgaben, welche Tarife bevorzugt werden sollen. Der Versicherungsvermittler hat sich dazu verpflichtet seinen versicherten Personen und Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag keine Sondervergütung zu gewähren oder zu versprechen. Dieses Verbot gilt auch für die Mitarbeiter des Unternehmens.
Alle relevanten Maßnahmen mit Bezug zu den getroffenen Vertriebsvorkehrungen werden dokumentiert und zu Prüfzwecken nachvollziehbar aufbewahrt. Für die ordnungsgemäße Überwachung der Dokumentation und Archivierung der getroffenen Maßnahmen ist die Geschäftsführung verantwortlich.
Stand 09.04.2023
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