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Produktvertriebsvorkehrung


(Product Oversight and Governance – kurz POG) gem. der Richtlinie (EU) 2016/97 Insurance Distribution Directive (kurz IDD) für den Versicherungsvertrieb vom 10.04.2023

Was ist die IDD?

IDD ist die Abkürzung für Insurance Distribution Directive (zu Deutsch: Versicherungsvertriebsrichtlinie). Hier geht es um alle Vertriebsformen, Verbraucherschutz und europäische Harmonisierung nationaler Vorschriften. Die IDD trat am 22.2.2016 für alle Vertriebsformen in Kraft.

Geltungsbereich
Die vorliegende POG Vertriebsleitlinie besitzt Gültigkeit für “Finanzintermediation – Sonja Hönig” (im folgenden Versicherungsvermittler genannt), gemeldet unter der Anschrift Kirchberger Str. 72, 64823 Groß-Umstadt, welcher bei der zuständigen IHK unter der Vermittlerregister-Nr. D-NT07-OPKQR-16 registriert ist.
Es handelt sich bei dem Versicherungsvermittler um einen Versicherungsmakler nach § 34d Abs.1 GewO. Die in dieser Leitlinie nachstehend beschriebenen Vorkehrungen betreffen neben der Geschäftsführung auch die ggf. angestellten Mitarbeiter/innen (im Folgenden Mitarbeiter genannt). Stand 2023 sind keine Mitarbeiter angestellt. Die Leitlinie baut dabei auf etablierten Prozessen im Unternehmen auf. Die etablierten Prozesse (z.B. Zuständigkeiten/Verantwortlichkeiten) werden in dieser Leitlinie nicht beschrieben. Bei sämtlichen Vertriebsvorkehrungen gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit oder auch Proportionalitätsprinzip. Diesbezüglich leitet sich der Umfang der Vorkehrungen aus der Komplexität der vertriebenen Produkte ab. Je höher die Komplexität in den Produkten, umso höher müssen entsprechende Produktvertriebsvorkehrungen getroffen werden. Eine weitere Bemessungsgrundlage bilden der Jahresumsatz, sowie deren Verteilung auf einzelne Produktsparten des Versicherungsvermittlers. Sämtliche in dieser Leitlinie verwendeten Begrifflichkeiten werden im Anhang beschrieben und erläutert.
Regulatorische Grundlagen und Ziele der Vertriebsvorkehrungen

Mit den Vertriebsvorkehrungen sollen Benachteiligungen für den Kunden verhindert werden. Beim Auftreten unvermeidbarer Risiken für den Kunden dienen die Vertriebsvorkehrungen zudem dazu, diese potenziell negativen Auswirkungen zu verringern und zu beheben. Hierzu liegen geeignete Vorkehrungen vor um sicherzustellen, dass sämtliche erforderliche Informationen von den Herstellern eingeholt sowie Hersteller bei festgestellten Fehlentwicklungen informiert werden. Die Auswahl der Zielmärkte, Produkte und Vertriebskanäle erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Daneben sollen die Vorkehrungen ein ordnungsgemäßes Interessenkonfliktmanagement unterstützen und die Wahrung der Kundenwünsche und -interessen berücksichtigen. Der ehrliche, redliche, professionelle Umgang mit dem Kunden im Rahmen der Versicherungsvertriebstätigkeit sowie das Handeln in dessen bestmöglichen Interesse werden somit durch diese Vorkehrungen unterstützt. Das Kundeninteresse steht im Mittelpunkt bei Beratung und Vermittlung. Wünsche des Kunden haben Vorrang vor Courtageinteresse.

Vertriebsstrategie

Die zu Grunde liegende Vertriebsstrategie leitet sich unmittelbar aus der gesamthaften Strategie des Versicherungsvermittlers ab. Diese obliegt der Verantwortung und dem Ermessen der Geschäftsführung. Der Versicherungsmakler ist im deutschen Versicherungsmarkt vertrieblich tätig. Ein Vertrieb in anderen Märkten ist unter Berücksichtigung aller Anforderungen möglich.

Rolle eines Produktgebers

Der Versicherungsvermittler ist nicht an Entscheidungen zur Produktkonzeption und –entwicklung von Produktgebern beteiligt. Er fungiert nur als als reiner Vertreiber der durch die Versicherungsunternehmen hergestellten Versicherungsprodukte.

Angebotene Produkte

Der Versicherungsvermittler berät und vertreibt in den genannten Zielmärkten betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherungen, Krankenversicherungen und Sachversicherungen. Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge bietet der Versicherungsvermittler Direktversicherungen an. Ist ersichtlich, daß ein Kunde auch andere Produkte wie Unterstützungskassen etc. nutzen kann und will, dann wird ein auf diesen Bereich spezialisierter Makler hinzugezogen. Im Bereich der Lebensversicherung werden Biometrische Risiken (z.B. Risk LV, Dread-Disease, Grundfähigkeiten), Geförderte Produkte (Riester, Rürup), Klassische Lebensversicherungen (Rente, Kapitalleben) und Fondslebensversicherungen (Hybride-Produkte, Fonds-LV) – vor allem als Nettopolicen ohne Courtage, über Honorar – angeboten. Im Bereich der Krankenzusatzversicherungen werden Krankenzusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen, Private Krankenversicherungen und Gesetzliche Krankenversicherung angeboten. Aus dem Bereich Sachversicherungen werden Privatversicherungen angeboten. Werden vom Kunden Gewerbeversicherungen benötigt, so wird ein auf Gewerbeversicherung spezialisierter Makler hinzugezogen. Es werden den Kunden hierbei grundsätzlich Produkte aller Anbieter, welche für den Vermittler auf dem Versicherungsmarkt(/Märkten) verfügbar sind, angeboten. Im Bereich der Geldanlage werden Alternative Investments (soweit Freigabe durch Netfonds erfolgt), sowie wenn vom Kunden gewünscht, Depotlösungen mit freier Fondsauswahl bereitgestellt.

Vertriebskanäle

Zum Austausch mit den Zielmärkten werden hierzu unterschiedliche Kanäle eingesetzt. Die Auswahl und der Umgang mit den Kanälen erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Einhaltung der relevanten gesetzlichen Anforderungen. Zur Vermittlung von Versicherungsprodukten werden die Vertriebskanäle Persönlich vor Ort, Telefon, Videotelefonie, E-Mail, Brief, Fax, App und Website eingesetzt. Über folgende Website(s werden) wird hierbei Versicherungsprodukte vermittelt: Covomo. Auftritt und Inhalte der genannten Website(s) sind hierbei auf die entsprechende Zielgruppe abgestimmt. Über die Webseite(n) können Kunden eigenständig mittels Onlinerechner Versicherungen beantragen. Der/die Rechner bieten hierbei eine allgemeine Bedarfsanalyse um sicherzustellen, dass Wünsche und Bedürfnisse bestmöglich abgeprüft und keine unpassenden Tarife angeboten werden. Onlineanträge werden nicht manuell auf Plausibilität geprüft. Bei folgenden Maklerpools und Verbünden besteht eine Anbindung: DEMV, Fondsfinanz, Netfonds, Procheck24, Der Sachpool.

Zielmarkt

Das zu betreuende Kundenportfolio innerhalb des Zielmarktes besteht aus Privatkunden und Gewerbekunden. Innerhalb des Privatkundensegments werden die Berufsgruppen Schüler/Studenten/Auszubildende, Angestellte, Beamte, Selbstständige, Privatiers und Rentner/Pensionäre betreut. Bei dem Familienstand werden Ledige, Partnerschaften und Familien betreut. Im Bereich der Einkommensklassen werden alle Einkommensklassen betreut. Ein Vertrieb an Nicht-Zielmärkte ist bei Einhaltung sämtlicher Vertriebsvorkehrungen bei Bedarf grundsätzlich möglich.

Informationseinholung bei Produktherstellern
Um alle Produkte im bestmöglichen Kundeninteresse beraten zu können werden regelmäßig relevante Informationen bei den Versicherungsproduktherstellern eingeholt. Dies umfasst Angaben:
  • in Bezug auf das Versicherungsprodukt (unter anderem Charakteristika, Risikogehalt, verbundene Kosten und mögliche Interessenskonflikte) und dem Produktgenehmigungsprozess
  • zum Zielmarkt und evtl. Gruppen für die das Produkt im Hinblick auf Eigenschaften und Kundenwünsche nicht geeignet ist
  • weitere Informationen zur Platzierung der jeweiligen Produkte auf dem Zielmarkt
Informationseinholung bei Herstellern von VersicherungsproduktenDie Informationseinholung geschieht hierbei durch folgende Wege:
  1. Proaktive Information durch Produktgeber
  2. Newsletter der Versicherungsprodukthersteller
  3. Teilnahme an Fachseminaren
  4. Information über die Maklerportale der Produktgeber
  5. Besuche von Fachmessen
  6. Digitale Bereitsstellung von Dokumenten und VVG konformen Angeboten über folgende Vergleichsoftware: Berechnungsprogramme der Versicherungen, DEMV Professional Works, Netfonds,  InnoSystems, Softfair, nafi, covomo, sowie Franke & Bornberg
  7. Über persönlichen Austausch erfolgt mit den verantwortlichen Maklerbetreuern der Versicherungsgesellschaften im unregelmässigen Turnus
Zielmarktkonformität und Beratungsansatz

Die Hersteller von Versicherungsprodukten bestimmen im Rahmen des Produktfreigabeverfahrens den Zielmarkt für das Versicherungsprodukt. Die Bestimmung des Zielmarkts erfolgt in enger Abstimmung mit den Wünschen und Bedürfnissen der Zielkunden. Jedes Versicherungsprodukt wird vor dem erstmaligen Vertrieb anhand der vorliegenden Informationen überprüft, ob dieses entsprechend des definierten Zielmarktes konform ist. Auf expliziten Kundenwunsch wird seitens des Vermittlers auch ein Vertrieb außerhalb des Zielmarktes vorgenommen. Hierbei wird der Kunde vorab ausführlich über sämtliche Risiken informiert und hingewiesen. Zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Beratung des Versicherungsnehmers sind hohe Beratungsstandards in der Organisation etabliert. Die Bedarfsermittlung erfolgt dabei mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

Produktauswahlprozess
Im Bereich der Versicherungen und Geldanlage wird die Produktauswahl auf Basis des Beratungsansatzes der DIN SPEC 77222 und auf Basis interner Leitlinien durchgeführt.
Im Bereich der Lebensversicherungen ist darüber hinaus eine Vergleichssoftware im Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der Bedarfserhebung und Bewertung des passenden Produktes quer über alle Produktgeber hinweg unterstützt. Nachstehende Software wird eingesetzt DEMV Professional Works.
Im Bereich der Krankenversicherung ist darüber hinaus eine Vergleichssoftware im Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der Bedarfserhebung und Bewertung des passenden Produktes quer über alle Produktgeber hinweg unterstützt. Nachstehende Software wird eingesetzt pspKV.
Im Bereich der der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherung ist darüber hinaus eine Vergleichssoftware im Einsatz, welche die Mitarbeiter bei der Bedarfserhebung und Bewertung des passenden Produktes quer über alle Produktgeber hinweg unterstützt. Nachstehende Software wird eingesetzt DEMV Professional Works, Franke & Bornberg, Softfair, nafi.
Art der Produktpriorisierung
Grundsätzlich wird zu aller erst empfohlen, existenzgefährdende Risiken abzusichern. Grundsätzlich wird eine breite Basisabsicherung im Gegensatz zur Vollabsicherung nur eines einzigen Risikos empfohlen.
Geeignetheitsprüfung

Um Versicherungsanlageprodukte im bestmöglichen Kundeninteresse und rechtskonform zu beraten wird grundsätzlich bei jedem Beratungsgespräch vor Angebotserstellung eine Geeignetheitsprüfung durchgeführt. Innerhalb dieser Geeignetheitsprüfung werden die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden im Anlagebereich, Finanzielle Verhältnisse des Kunden, Verlusttragfähigkeit des Kunden und Anlageziele und Risikotoleranz berücksichtigt. Erteilt der Kunde keine ausreichenden Informationen, wird zumindest eine Angemessenheitsprüfung durchgeführt. Es werden dabei nur Versicherungsanlageprodukte empfohlen, die auf Grundlage des Analyseergebnisses passen. 

Produktgeberauswahl
Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Lebensversicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:
  1. Finanzkraft
  2. Historische Überschussbeteiligung
  3. Prozessquote (bei biometrischen Risiken)
  4. Ratings
  5. Eigene Erfahrung
  6. Kundenservice
  7. Vertriebsservice
Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Krankenversicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:
  1. Finanzkraft
  2. Beitragsstabilität
  3. Ratings
  4. Eigene Erfahrung
  5. Kundenservice
  6. Vertriebsservice
Bei der Produktgeberauswahl im Bereich der Sach-, Haftpflicht-, Unfall- und Kfz-Versicherungen bewertet der Versicherungsvermittler anhand folgender Faktoren:
  1. Ratings
  2. Eigene Erfahrung
  3. Kundenservice
  4. Vertriebsservice
Weitergabe produktrelevanter Informationen
Allen Mitarbeitern stehen zur Durchführung ihrer Tätigkeit sämtliche produktrelevanten Informationen regelmäßig durch den Versicherungsvermittler zur Verfügung. Damit kann eine adäquate Beratung des Kunden, nach dessen Wünschen und Bedürfnissen, gewährleistet werden. Dies wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt:
  1. Jeder Mitarbeiter hat einen, oder mehrere, Zugänge zu Vergleichssoftwareprogramme, bei welchen sämtliche produktrelevanten Dokumente hinterlegt sind. Die Programme lauten hierbei wie folgt: DEMV Professional Works, Fonds Finanz, Netfonds, InnoSystems, Softfair, nafi, covomo
  2. Jeder Mitarbeiter hat einen, oder mehrere Zugänge zu den Maklerportalen der Versicherer über welche alle produktrelevanten Informationen oder Dokumente hinterlegt sind.
  3. Für alle Mitarbeiter existiert ein gemeinsames lokales oder in der Cloud gehostetes Laufwerk, auf welchem alle produktrelevanten Dokumente und Informationen abgelegt und jederzeit zugänglich sind. Die Daten werden über Devonthink verwaltet.
Vorgehen zur Überwachung der laufenden Informationseinholung und –weitergabe
Um stets die Informationseinholung und –weitergabe der Mitarbeiter zu gewährleisten, werden durch den Versicherungsvermittler verbindliche Überwachungsmaßnahmen durchgeführt, um die Aktualität der Informationen, welche in der Kundenberatung verwendet werden, sicherzustellen.
  1. Die Mitarbeiter werden regelmäßig durch den Versicherungsvermittler, oder einen seine Stellvertreter, mindestens im halbjährlichen Turnus persönlich, oder in Textform an die Informationseinholung erinnert.
  2. In einem jährlichen Turnus bestätigen die Mitarbeiter, dass Sie die Pflichten zur Informationseinholung kennen und stets einhalten.
  3. Zur Kontrolle der Vorgaben der Informationseinholung und -weitergabe werden stichprobenartige Kontrollen des Versicherungsvermittlers oder einen befugten Stellvertreter im Rahmen von Mitarbeitergesprächen durchgeführt.
Um stets eine gleichbleibende Beratungsqualität im Sinne des Kunden zu gewährleisten werden bei wiederholter Pflichtverletzung der Mitarbeiter gegen die Regelungen zur Informationseinholung und -weitergabe folgende Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert.
Monitoring

Im Rahmen des Monitoring-Prozesses stellt der Versicherungsvermittler regelmässig sicher, dass die angebotenen Produkte im Laufe des Vertriebs weiterhin mit dem Zielmarkt und der Vertriebsstrategie des Produktgebers bereinstimmen. Gleichzeitig wird fortlaufend berprüft ob das Produktportfolio des Kunden mit der eigenen Vertriebsstrategie kongruent ist. Zur Sicherung der Kundeninteressen und Beratungsqualität im Sinne der Zielmarktkonformität werden folgende Überwachungsaktivitäten durch den Versicherungsvermittler durchgeführt. Es findet ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch zwischen dem Versicherungsvermittler oder seinem Stellvertreter und dem Mitarbeiter statt. Es werden Stichprobenartige Kontrollen der Beratungsprotokolle durchgeführt. Bei wiederholten Zielmarktkonflikten innerhalb der vorgegebenen Zielmarktdefinition werden folgende Maßnahmen eingeleitet und dokumentiert. Es findet eine Einzelfallbewertung der auffälligen Geschäftsvorfälle statt. Erkennt der Versicherungsvermittler zudem, dass sich ein Versicherungsprodukt nicht im Einklang mit den Interessen, Zielen und Merkmalen des jeweils ermittelten Zielmarkts befindet oder sonstige produktbezogene Umstände bekannt sind, welche sich nachteilig auf den Kunden auswirken könnten, unterrichtet sie unverzüglich den Hersteller.

Vorgehen zur Unterrichtung der Produktgeber bzgl. Zielmarktkonflikten
Die wichtigsten Ansprechpartner der meistvermittelten Gesellschaften sind dem Versicherungsvermittler bekannt.
Im Falle eines erkannten Zielmarktkonfliktes wird die Gesellschaft über den Ansprechpartner per Email informiert und um eine Rückmeldung innerhalb von 10 Tage gebeten. Sollte die Frist ohne Rückmeldung verstreichen, wird der Vertrieb des, oder der Produkte eingestellt und erst dann wieder aufgenommen, wenn der oder die Konflikte behoben sind.
Interessenskonflikte
Der Versicherungsvermittler stellt grundsätzlich sicher, dass sämtliche Mitarbeiter und Vertriebspartner im bestmöglichen Interesse der Kunden handeln. Zum allgemeinen Umgang mit Interessenkonflikten wurde durch den Versicherungsvermittler ein Verhaltenskodex im Unternehmen definiert.
Generell gilt: Der Vermittler oder die Leistung seiner Angestellten wird nicht in einer Weise vergütet oder bewertet, die mit der Pflicht, im bestmöglichen Interesse der Kunden zu handeln, kollidiert.
Es werden durch Vergütung, Verkaufsziele oder in anderer Weise, keine Anreize geschaffen, die dazu führen können einem Kunden ein bestimmtes Versicherungsprodukt zu empfehlen, obwohl der Versicherungsvertreiber ein anderes, den Bedürfnissen des Kunden besser entsprechendes Versicherungsprodukt hätte anbieten können.
Eventuelle Angebote von Versicherern die einen Interessenskonflikt auslösen können werden konsequent abgelehnt.
Bei allen angebotenen Versicherungsprodukten bestehen keine Sondervergütungsvereinbarungen zwischen den Versicherern und dem Versicherungsvermittler.
Nicht vermeidbare Interessenskonflikte zwischen Versicherungsvermittler oder Produktgeber und dem Kunden werden diesem zu Beginn der Beratung offengelegt.
Vergütung

Es werden keine Geschenke, Vergünstigungen oder vergleichbare Incentives bezahlt oder entgegengenommen, welche unmittelbar an einen Vertriebserfolg geknüpft sind. Um eine Beeinflussung der Kundenberatung zu vermeiden bestehen keinerlei Zielvorgaben gegenüber bestimmten Produktgebern. Darüber hinaus bestehen keine Zielvorgaben, welche Tarife bevorzugt werden sollen. Der Versicherungsvermittler hat sich dazu verpflichtet seinen versicherten Personen und Bezugsberechtigten aus einem Versicherungsvertrag keine Sondervergütung zu gewähren oder zu versprechen. Dieses Verbot gilt auch für die Mitarbeiter des Unternehmens.

Qualifikation
Erstqualifikation
Der Versicherungsvermittler legt sehr viel Wert auf eine angemessene Erstqualifikation und Weiterbildung seiner vertreibenden Mitarbeiter und sich selber. Die unternehmensinternen Ansprüche an den Inhalt und Umfang der Weiterbildungen erfüllen dabei die regulatorischen Anforderungen der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Der Versicherungsvermittler stellt dabei sicher, dass unmittelbar oder maßgeblich am Versicherungsvertrieb beteiligten Angestellten zuverlässig sind und in geordneten Vermögensverhältnissen leben.
Sämtliche Vertriebsmitarbeiter verfügen dabei zur Vermittlung der jeweiligen Versicherung angemessene Erstqualifikation.
Zudem wird zur Weiterbildung der Mitarbeiter eine Vielzahl von Weiterbildungsformen eingesetzt. Auf Basis von didaktischen Gesichtspunkten erfolgt dabei je nach Bedarf die Auswahl der passenden Weiterbildungsform.
Weiterbildung
Bei den genutzten Lernformate handelt es sich um Externe Lehrveranstaltung, Lernen im Prozess der Arbeit (z. B. Teambesprechungen oder Austausch mit Maklerkollegen), selbstgesteuertes Lernen mit Medien und Informationsveranstaltungen (z.B. Fachmessen oder Fachvorträgen/-webinaren).
Um die Mitarbeiter je nach persönlichen Bedarf zu unterstützen und weiterzubilden werden auch digitale Lernangebote aktiv eingesetzt und bereitgestellt. Dies ermöglicht den Mitarbeitern ein mobiles interaktives Lernen durch digitale Lernmedien. Die eingesetzten elektronischen Lösungen umfassen dabei:
  • Fachliteratur, Anleitungen etc. in elektronischer Form
  • Interaktives webbasiertes Lernen
  • Computer- oder webbasierte Selbstlernprogramme
  • Lernvideos, Podcats etc.
Im Fokus sämtlicher Weiterbildungsaktivitäten stehen dabei der Mitarbeiter und seine Kunden. Damit sollen die hohe Beratungsqualität und der Service für den Kunden weiter verbessert werden. Um die sich ständigen wandelnden Anforderungen adressieren zu können ist das Weiterbildungsangebot breit aufgestellt. Kernthemen sind dabei die Stärkung der:
  • Beratungskompetenz
  • Fachwissen
Zur Überprüfung der persönlichen Lernhistorie und Sicherstellung der regulatorischen Anforderungen aus der VersVermV werden die durchgeführten Weiterbildungsmaßnahmen entsprechend dokumentiert. Hierfür wird gut beraten, DEMV und diverse andere verwendet.
Überprüfung der Vertriebsvorkehrungen
Im Einklang mit den gesetzlichen Regularien und im Sinne des Verbraucherschutzes wird die POG-Vertriebsrichtlinie des Versicherungsvermittlers regelmässig überprüft und ggf. jährlich erneuert. Zur Überprüfung der Wirksamkeit und Aktualität der hier dokumentierten Produktvertriebsvorkehrungen erfolgt mindestens eine:
  • Stichprobenartige Kontrolle aller beschriebenen Prozesse auf Einhaltung
  • Überprüfung dokumentierter Angaben auf Aktualität
  • Information aller Vertreiber bzgl. ggf. notwendiger Anpassung
Analoge Anforderungen unterliegen diesbezüglich der Vertriebsvorkehrungen. Bei entsprechenden Anlässen erfolgt ein unterjähriger Review inkl. eventueller Anpassungen. Jedwede Anpassungen dieser Vertriebsrichtlinie im Rahmen der Überprüfungen werden dokumentiert. Die Verantwortung zur Einrichtung, Überprüfung und Aktualisierung der Produktvertriebsvorkehrung liegt bei Der Geschäftsführung.
Dokumentation und Archivierung getroffener Maßnahmen

Alle relevanten Maßnahmen mit Bezug zu den getroffenen Vertriebsvorkehrungen werden dokumentiert und zu Prüfzwecken nachvollziehbar aufbewahrt. Für die ordnungsgemäße Überwachung der Dokumentation und Archivierung der getroffenen Maßnahmen ist die Geschäftsführung verantwortlich.

Stand 09.04.2023